vollstreck ungsverfahren

Vollstreckungsverfahren

Nachdem ein positives Urteil des zuständigen Gerichts ergangen ist, geben wir Ihrem Schuldner zunächst eine weitere Gelegenheit zur Zahlung und zur freiwilligen Erfüllung des Urteils.

Hält sich Ihr Schuldner nicht an die gerichtliche Entscheidung, können wir die Vollstreckung des Urteils betreiben.

Das Urteil oder der vollstreckbare Titel muss Ihrem Schuldner vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Dies geht in der Regel mit der Zustellung eines Zahlungsbefehls zusammen.

Mit dem Zahlungsbefehl erhält Ihr Schuldner eine letzte Chance, das Urteil zu respektieren.

Sobald das Schriftstück zugestellt ist, beginnt eine Frist von 30 Tagen zu laufen, innerhalb derer Ihr Schuldner eventuell Einspruch oder Widerspruch einlegen kann. Ihr Schuldner erhält eine Frist zur Anfechtung des Urteils.

Sollte Ihr Schuldner nicht zahlen und auch nicht rechtzeitig ein Rechtsmittel einlegen, können wir gemeinsam über weitere Vollstreckungsmaßnahmen entscheiden.

In einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren gibt es verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen, die auf der Grundlage des vollstreckbaren Titels ergriffen werden können:

  • Pfändung eine bewegliche Sache; 
  • Pfändung einer unbeweglichen Sache;
  • Pfändung bei Dritten (Lohnpfändung, Pfändung von Bankkonten usw.); 
  • Pfändung zukünftiger Nutzpflanzen; 
  • Pfändung eines Schiffes oder Bootes.

Nach der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher können die gepfändeten Gegenstände öffentlich versteigert werden. Mit dem Erlös aus diesem Verkauf wird Ihre Forderung bezahlt.

Während des gesamten Vollstreckungsverfahrens bleiben wir in engem Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher und überwachen jeden Schritt. Sobald Entscheidungen über die nächsten Schritte getroffen werden müssen, werden diese zunächst mit Ihnen besprochen. Dabei werden wir uns stets bemühen, Sie umfassend zu beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen müssen.

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