vision

Vision

STUDIO | LEGALE besteht seit mehr als 10 Jahren und ist eine junge und dynamische Anwaltskanzlei, die nur ein Ziel verfolgt: schnelle und pragmatische Hilfe in Rechtsangelegenheiten zu leisten. Entgegen dem Trend zu mehr Nischenkanzleien strebt STUDIO | LEGALE danach, ein Full-Service-Büro in der M&A-Praxis zu sein. In unserer M&A-Einheit verfügen wir über spezialisierte Anwälte mit Kenntnissen und Erfahrung in allen Formen von Übertragungen, Übernahmen, Fusionen und Spaltungen. Der Austausch mit anderen Anwälten innerhalb von STUDIO | LEGALE mit Spezialisierungen in verwandten Rechtsgebieten, wie z.B. Haftungsrecht, gewerbliche Mietverträge und Versicherungsrecht, ist ein wichtiger Pluspunkt bei der Erstellung einer Due Diligence Checkliste. Die M&A-Praxis vereint verschiedene Rechtsgebiete und wir nehmen dies vorweg mit dem Ziel, Ihnen bestmöglich zu helfen. So müssen Sie nicht bei jedem Rechtsproblem einen neuen Anwalt kennenlernen und ihm vertrauen. Wir kümmern uns um all das.

Was die Gebühren angeht, so werden Sie nie überrascht sein, denn wir sagen Ihnen von Anfang an alles über die Tarife und Kosten. Das ist klar und ehrlich. Wir bieten Ihnen Wissen in Spezialgebieten zu wettbewerbsfähigen Preisen. Möchten Sie weitere Informationen erhalten? Diese stellen wir Ihnen gerne bei einem ersten unverbindlichen Gespräch zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Büro.

Unsere Zielgruppe

STUDIO | LEGALE vertritt eine sehr unterschiedliche Klientel, die von kleinen Einzelpersonen und KMUs bis hin zu Immobilienriesen und multinationalen Unternehmen reicht. Unser Büro berät auch Regierungen, autonome kommunale Unternehmen, Versorgungsunternehmen und Investmentgesellschaften. Wir haben keinen Zweifel, dass wir Ihnen helfen können.

Unser Know-how

Vom startenden KMU bis zum florierenden multinationalen Unternehmen unterstützen wir Sie in entscheidenden Momenten sowie im Tagesgeschäft. Wir bieten sowohl Beratung für angehende Unternehmer als auch Unterstützung für etablierte Unternehmen bei ihrem weiteren Wachstum. Unser Team verfügt über weitreichende Erfahrung in der Gestaltung einer Vielzahl von Handelsverträgen und kann Sie bei allen möglichen Verhandlungen und rechtlichen Verfahren unterstützen, mit denen Sie im Rahmen Ihrer “Geschäftstätigkeit” konfrontiert werden könnten.

  • Bei jeder Form der Umstrukturierung brauchen Sie eine rechtliche Handhabe?
  • Sie sind dabei, einen Betrieb zu übernehmen oder zu verkaufen?
  • Sie wollen einen Due-Diligence-Bericht erstellen?
  • Sie wollen Ihre Partnerschaft rechtlich in einem Gesellschaftervertrag gestalten?
  • Möchten Sie einen Aktienkaufvertrag (SPA) aufsetzen?

Kurzum: Wir begleiten Sie bei jedem möglichen Schritt Ihrer gewünschten M&A-Transaktion.

Warum STUDIO | LEGALE wählen?

5 Gründe, bei einer M&A-Transaktion mit STUDIO | LEGALE zu arbeiten:

1. Gründliche Kenntnisse und Qualitätssicherung. Unser multidisziplinäres Team kann Ihnen in der wunderbaren Welt der Fusionen und Übernahmen (M&A) fundierten rechtlichen Beistand leisten. Wir versuchen stets, qualitativ hochwertige und pragmatische Lösungen für alle Hindernisse

zu finden, die während eines Akquisitionsprozesses auftreten können. Das Zusammenspiel zwischen unserer spezialisierten M&A-Zelle und den anderen Zellen innerhalb von STUDIO | LEGALE gewährleistet ein breites Spektrum an Expertise.

2. Das Team. STUDIO | LEGALE investiert in seine Mitarbeiter. Die Anwälte von STUDIO | LEGALE sind hochmotivierte Juristen, die die Interessen ihrer Mandanten stets in den Vordergrund stellen. Sie sind schon seit geraumer Zeit in der M&A-Welt unterwegs und haben in der Vergangenheit mehrere Akquisitionen betreut.

3. Kontinuierliche Weiterbildung. Der jüngste Tsunami an neuen Gesetzen zwingt uns zur ständigen Weiterbildung. Darüber hinaus machen wir gerne Updates zu allen möglichen Themen und vertiefen uns ständig in alle Aspekte des Rechts. Gerade die M&A-Praxis ist Gegenstand einer blitzschnellen Evolution, die sich ständig neu erfindet. Ein Spezialist auf diesem Gebiet ist sicherlich kein Luxus. Außerdem können Sie unsere Beiträge auf unserer Website (www.studio-legale.be), über LinkedIn oder auf Facebook lesen. Wir sind auch stolze Autoren von JUBEL (www.jubel. be). Gerne bieten wir auch interne und externe Schulungen und Webinare an.

4. Gütliche und praktische Lösungen. STUDIO | LEGALE strebt ein möglichst effizientes Ergebnis an. Manchmal ist eine gute Vereinbarung besser als ein schlechter Prozess. Wir versuchen immer, Probleme gütlich zu lösen. Wenn dies nicht möglich ist, versuchen wir, das bestmögliche Ergebnis vor Gericht zu erreichen. Wir haben immer Ihre Interessen und das konkrete, beste und schnellste Ergebnis im Blick.

5. Internationales Netzwerk. STUDIO| LEGALE will ein Full-Service-Büro sein. Unser Service endet also nicht an den belgischen Grenzen.

Ursprung und Konzept von M&A

M&A (Mergers & Acquisitions) ist der angelsächsische Oberbegriff für mehr oder weniger strukturelle Veränderungen von Unternehmen oder deren Vermögen. Ursprünglich aus der angelsächsischen Praxis stammend, folgt M&A einem Common Law-Ansatz. Das bedeutet, dass der Ausgangspunkt weniger auf einer gesetzlichen Grundlage basiert und dass Vereinbarungen verwendet werden, die aus der Praxis heraus wachsen. Daher werden die Vereinbarungen sehr detailliert niedergeschrieben, was dem rechtlich notwendigen Rahmen für Share Deals sehr entgegenkommt.

Die M&A-Praxis strukturiert also die Übertragung von

Unternehmen und es gibt im Wesentlichen vier Möglichkeiten, wie ein Unternehmen übertragen werden kann:

1. Zum einen gibt es den Asset Deal, der durch die Übertragung ausgewählter Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten im Austausch gegen Bargeld oder Aktien gekennzeichnet ist. Die sogenannte Übertragung eines Handelsfonds;

2. Eine zweite Möglichkeit, ein Unternehmen zu übertragen, ist der Share Deal. Dies ist eine Vereinbarung, bei der die Anteile eines Unternehmens verkauft werden. Die Tatsache, dass Aktien Gegenstand des Verkaufs sind, hat wichtige Auswirkungen, auf die noch eingegangen wird;

3. Umstrukturierungen aus dem Zwölften Buch des Handels- und Gesellschaftsrechts (im Folgenden: WVV) stellen eine dritte Form der Betriebsübertragung dar. Wie z. B. Fusionen, Absorptionen, Entflechtungen, Einführung einer Universalität und/oder eines Geschäftszweigs, etc.

4. Das öffentliche Übernahmeangebot, das durch das Gesetz vom 1. April 2007 und den königlichen Erlass vom 27. April 2007 geregelt wird, ist ein Share Deal, der sich jedoch speziell auf Aktien börsennotierter Unternehmen bezieht.

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