markenschutz

Was bieten wir an?

Unsere Dienstleistungen umfassen die Verwaltung, Überwachung, Eintragung und Durchsetzung von (Wort-) Marken, damit Sie beruhigt sein können. Schließlich verdient der über viele Jahre aufgebaute Ruf Ihres Unternehmens einen dauerhaften und starken Schutz vor Nachahmung durch andere.

Markenschutz wird für bestimmte Länder oder Regionen beantragt, unabhängig davon, ob die Marke dort tatsächlich benutzt wird. Ein Antrag wird bei den nationalen Behörden eingereicht. Je nach Ihren Wünschen können Sie zwischen drei Möglichkeiten wählen:

  • einer Benelux-Marke;
  • einer EU-Marke; 
  • internationalen Schutz außerhalb der Europäischen Union.

Im Markenrecht gilt der Grundsatz “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”. Grundsätzlich kann die erste Behörde, die eine Marke einträgt, andere daran hindern, das gleiche oder ein ähnliches Zeichen zu benutzen. Diesem Monopol sind jedoch Grenzen gesetzt. Schließlich sind Markenrechte eine Einschränkung des freien Wettbewerbs zwischen Unternehmen. Bei der Eintragung einer Marke müssen die Produkte oder Dienstleistungen, für die Schutz beansprucht wird, sorgfältig angegeben werden. Sie sind in 45 Produktgruppen oder Klassen eingeteilt.

 

Nach der Genehmigung durch die Behörde kann der Markeninhaber seine Rechte an der Marke für einen Zeitraum von 10 Jahren geltend machen. Sie kann jederzeit um 10 Jahre verlängert werden.

Bei STUDIO | TRADEMARK haben wir im Laufe der Jahre ein fundiertes Know-how im Markenschutz von Wortmarken entwickelt. Eine Wortmarke ist die umfassendste Form des Schutzes. Sie genießen Schutz für das Wort in jeder Schreibweise.

Markenschutz

Rechte an geistigem Eigentum sind heutzutage ein fester Bestandteil des Berufslebens. Schließlich machen sie einen großen Prozentsatz des aktuellen Wertes der Unternehmen aus.

Eine Marke ist ein geistiges Eigentumsrecht an einem Zeichen, das Ihre Produkte und Dienstleistungen von denen Ihrer Wettbewerber unterscheidet. Eine Marke kann verschiedene Formen annehmen, wie z. B. ein Wort, ein Logo, ein Geräusch, usw.

Eine Marke ist nicht mit einem Handelsnamen zu verwechseln. Der Handelsname ist ein Name, den ein Unternehmen im Wirtschaftsprozess verwendet. Es ist der Name, unter dem das Unternehmen tätig ist. Die Eintragung eines Handelsnamens bei der Zentrale Datenbank der Unternehmen ist für den Schutz des Handelsnamens nicht ausreichend. Das Recht, einen Handelsnamen zu benutzen, entsteht, sobald dieser Name tatsächlich im Handel verwendet wird.

Dies ist der große Unterschied zwischen einem Handelsnamen und einer Marke. Die bloße Verwendung einer Marke verleiht Ihnen keinen Schutz. Erst wenn eine Marke eingetragen ist, kommt das Markenrecht ins Spiel. Außerdem bietet er Ihnen einen weitaus größeren Schutz vor potenziellen Wettbewerbern als die Verwendung eines Handelsnamens. Der Handelsname schützt Sie nur dann gegen die Verwendung identischer oder ähnlicher jüngerer Handelsnamen, wenn in der Öffentlichkeit eine Verwechslungsgefahr besteht. Sie ist nur dort geschützt, wo der Name verwendet wird. Im Gegensatz dazu können Sie mit einer Markeneintragung die Verwendung von (jüngeren) Handelsnamen, Marken oder anderen unrechtmäßigen Verwendungen verhindern.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Eintragung einer Marke ist, dass sie für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, unterscheidungskräftig sein muss. Sie darf keinen beschreibenden Charakter haben, sondern lediglich die Merkmale eines Produkts beschreiben. Dies ist der häufigste Grund für eine Markenbehörde, eine Markenanmeldung zurückzuweisen. Marken, die irreführend sind oder gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, werden ebenfalls zurückgewiesen. Unsere Fachleute verfügen über ausgezeichnete Kenntnisse der Zulassungsbedingungen.

Mit der Eintragung der Marke ist die Angelegenheit jedoch nicht abgeschlossen. In der nächsten Phase ist es sehr wichtig, das Markenregister (weiterhin) zu überwachen, um rechtzeitig gegen einen Dritten, der eine ähnliche oder sogar identische Marke anmeldet, Einspruch erheben zu können.

Wir von STUDIO | TRADEMARK überprüfen regelmäßig das Handelsregister und die verschiedenen Markenregister auf mögliche Rechtsverletzungen.

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