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Welche Rechte?

Mit der Einführung der Allgemeinen Datenschutzverordnung haben Personen, deren persönliche Daten verarbeitet werden, mehr Rechte. Wir listen die wichtigsten Rechte für die betroffenen Bürger auf.

Recht auf transparente Information und Kommunikation Der für die Verarbeitung Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die betroffene Person die Informationen im Zusammenhang mit der Verarbeitung in knapper, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form erhält. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Informationen speziell für ein Kind bestimmt sind. Die Informationen sind schriftlich oder auf andere Weise zu übermitteln. Gegebenenfalls können auch elektronische Mittel verwendet werden. Auf Wunsch der betroffenen Person kann die Auskunft auch mündlich erteilt werden, sofern die Identität der betroffenen Person auf andere Weise nachgewiesen wird. Die Erteilung von Auskünften und die Ergreifung von Maßnahmen sind unentgeltlich, es sei denn, die Anträge einer betroffenen Person sind offensichtlich unbegründet oder überzogen.

Werden personenbezogene Daten über eine betroffene Person

 

bei dieser Person erhoben, so stellt der für die Verarbeitung Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten alle folgenden Informationen zur Verfügung:

  • die Identität und die Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen und gegebenenfalls des Vertreters des für die Verarbeitung Verantwortlichen;

 

  • die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, falls vorhanden
  • die Verarbeitungszwecke, für die die personenbezogenen Daten bestimmt sind, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung 
  • die berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten, je nach Fall
  • gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
  • falls zutreffend, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche beabsichtigt, die personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.

Um eine ordnungsgemäße und transparente Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten, muss der für die Verarbeitung Verantwortliche der betroffenen Person zusätzlich zu den oben genannten Informationen weitere Informationen zur Verfügung stellen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss der betroffenen Person im Wesentlichen zusätzliche

 

Informationen über ihre Rechte mitteilen, wie z. B.:

  • den Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieses Zeitraums;
  • dass die betroffene Person das Recht hat, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten und das Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit; 
  • dass die betroffene Person das Recht hat, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
  • dass die betroffene Person das Recht hat, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen;
  • ob die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung oder eine notwendige Bedingung

 

für den Abschluss eines Vertrags ist und ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen es haben könnte, wenn die Daten nicht bereitgestellt werden

  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und gegebenenfalls nützliche Informationen über die zugrunde liegende Logik sowie die Bedeutung und die voraussichtlichen Folgen einer solchen Verarbeitung für die betroffene Person.

Beabsichtigt der für die Verarbeitung Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so hat er die betroffene Person vor dieser Weiterverarbeitung über diesen anderen Zweck zu informieren.

Recht auf Zugang

Bürger, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, haben das Recht auf Zugang zu diesen Daten. Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen für die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten eine Entscheidung zu verlangen. Ihre Organisation muss deutlich machen,

 

warum Daten verarbeitet werden, um welche Arten von personenbezogenen Daten es sich handelt und an welche Organisationen personenbezogene Daten weitergegeben werden dürfen. Es muss auch klar sein, wie lange die persönlichen Daten aufbewahrt werden. Aus diesem Grund wird der für die Verarbeitung Verantwortliche der betroffenen Person eine Kopie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, zur Verfügung stellen.

Recht auf Berichtigung und Ergänzung

Betroffene Personen haben das Recht, unrichtige personenbezogene Daten, die von der Organisation verarbeitet werden, zu berichtigen. Vorbehaltlich der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, jederzeit die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch durch eine ergänzende Erklärung – zu verlangen.

Das Recht, die Verarbeitung einzuschränken

Das ist das Recht, weniger Daten verarbeiten zu lassen. Werden unrichtige Daten verarbeitet, so dürfen die Daten nicht verwendet werden, solange sie unrichtig sind. Ein weiterer Fall, der das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung rechtfertigen kann, betrifft die Situation, dass Personen der

 

Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. In diesem Fall muss die Organisation dies unterlassen, es sei denn, die Organisation kann zwingende schutzwürdige Gründe vorbringen, die die Interessen und Rechte der Betroffenen überwiegen. Schließlich kann sich die betroffene Person auf diesen Rechtsgrund berufen, wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr benötigt, die betroffene Person sie aber zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt. Organisationen sollten die betroffenen Personen über ihr Widerspruchsrecht informieren.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit

Dies ist das Recht, digitale persönliche Daten zu übertragen. Menschen sollten die Möglichkeit haben, die persönlichen Daten zu erhalten, die eine Organisation über sie besitzt. Organisationen sollten alle persönlichen Daten, die betroffene Personen angegeben haben, zur Verfügung stellen. Sie können diese Daten an eine andere Organisation übertragen, die die gleiche Art von Dienstleistung anbietet, ohne daran gehindert zu werden. Sie können auch eine Organisation bitten, die Daten direkt an eine andere Organisation weiterzuleiten. Sogenannte abgeleitete Daten, wie z. B. Daten, die von der Organisation

 

selbst durch z. B. Datenanalyse erzeugt wurden, müssen nicht bereitgestellt werden.

Das Recht auf Vergessenwerden

Das Recht der betroffenen Personen auf Vergessenwerden. Organisationen müssen personenbezogene Daten in einer Reihe von Fällen löschen, wenn eine betroffene Person dies verlangt. Diese Löschung hat ohne unangemessene Verzögerung zu erfolgen. Zum Beispiel müssen Daten gelöscht werden:

  • wenn die Organisation die personenbezogenen Daten nicht mehr benötigt;
  • wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung widerruft oder widerspricht; 
  • wenn eine Organisation die Daten unrechtmäßig verarbeitet;
  • die personenbezogenen Daten gelöscht werden müssen, um einer gesetzlichen Vorschrift zu entsprechen.

Das Recht auf Vergessenwerden gilt auch für Sicherungsdateien.

 

Widerspruchsrecht

Der Betroffene hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen. Die Gründe, die er dafür anführt, sind unerheblich. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einstellen, sofern er nicht zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen.

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Die personenbezogenen Daten dürfen dann nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet werden.

Das Recht auf menschliche Intervention in Bezug auf die automatisierte Entscheidungsfindung und das Profiling

Betroffene Personen haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling

 

– beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in sonstiger Weise erheblich beeinträchtigt. Mit anderen Worten: Sie haben das Recht auf eine menschliche Perspektive bei Entscheidungen, die sie betreffen. Zum Beispiel im Falle einer automatisierten Entscheidung bei Online-Bewerbungen oder bei der Verarbeitung einer Datei. Das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidungsfindung unterworfen zu werden, gilt nicht für Entscheidungen, die:

  • für die Begründung oder Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und einem Verantwortlichen erforderlich ist;
  • durch eine für den für die Verarbeitung Verantwortlichen geltende Vorschrift des Unionsrechts oder des Rechts der Mitgliedstaaten zulässig ist, in der auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorgesehen sind, oder
  • auf der Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person.

In den Fällen a) und c) muss der für die Verarbeitung

 

Verantwortliche zumindest das Recht auf ein Eingreifen des für die Verarbeitung Verantwortlichen, das Recht auf Darlegung des eigenen Standpunkts und das Recht auf Anfechtung der Entscheidung gewähren.

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