Eines der ersten Dokumente, die nach der Unterzeichnung eines NDA vorgelegt werden, ist in der Regel eine Vorvertrag zur Vorbereitung einer endgültigen Vereinbarung. Im Fachjargon werden diese auch “Term Sheets” oder “Heads of Agreement” genannt. Der Name selbst ist weniger wichtig. Wichtig ist, dass klar festgelegt wird, inwieweit diese Vorverträge für die Parteien rechtsverbindlich sind. Sie enthalten im Prinzip die Spielregeln dafür, wie die Parteien den Fall nun weiterverfolgen werden. Je nach Situation wird ein Vorvertrag mehr oder weniger verbindlich sein. Auf beiden Seiten besteht ein gewisses Interesse, und es wird versucht, die ersten Parameter einer Vereinbarung rechtlich festzulegen.
Dieses Interesse wird in der Regel in einer “Absichtserklärung” (LOI) zum Ausdruck gebracht. Dabei handelt es sich um eine einseitige Bestätigung des Interesses eines potenziellen Käufers oder Erwerbers, die eine Reihe von Parametern der erhofften Transaktion enthält. Er gibt seine Absichten bekannt, bestätigt aber, dass es noch keine Einigung gibt. Eine Absichtserklärung ist also selten verbindlich, es sei denn, es wurden ausdrücklich bestimmte Klauseln vereinbart. Es ist und bleibt jedoch wichtig, sich den Text einer solchen Absichtserklärung genau anzusehen,
denn sie kann von einer unverbindlichen Absichtserklärung bis hin zu einem Vorschlag oder Angebot reichen.