Umstrukturierung

Umstrukturierung: Buch XII WVV

Neben der Entscheidung für einen Asset-Deal oder Share-Deal kann ein Unternehmen auch eine Form des Erwerbs durch eine der potenziell gesetzlich definierten Umstrukturierungen in Buch 12 des Gesellschaftsrechts in Betracht ziehen. Der Begriff “Umstrukturierung” wird in der WVV für jede dauerhafte und wesentliche Änderung der Struktur eines Unternehmens verwendet. Im Einzelnen verwendet der Gesetzgeber den Begriff “Umstrukturierung” für die folgenden Rechtsakte:

  • die Fusion; 
  • die Abspaltung;
  • die Transaktion einer Fusion oder Spaltung gleichkommt;
  • der Beitrag einer Universalität oder eines Tätigkeitsbereiches;
  • die Übertragung einer Universalität oder eines Geschäftszweigs.

usionen und Spaltungen sind in Europa rechtlich streng definierte Vorgänge. Das ist in der angelsächsischen Praxis, aus der M&A gewachsen ist, absolut nicht der Fall. Dort hat

das Wort “Fusion” eine wirtschaftliche Bedeutung. Er bezieht sich auf jede Form der engeren Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, unabhängig von der rechtlichen Form, die diese Zusammenarbeit annehmen kann. Wir verstehen die Verschmelzung als einen strikt bestimmten rechtlichen Sachverhalt mit wenig Spielraum.

Eines der Merkmale solcher Fusionen und Spaltungen ist, dass es sich per Definition um Aktientransaktionen handelt. Es handelt sich um Geschäfte, die die Existenz eines Unternehmens betreffen. Unternehmen verschwinden und Unternehmen werden gegründet. Das heißt, wenn ein Unternehmen verschwindet, werden auch seine Aktien von Natur aus vernichtet. Die Aktionäre der untergehenden Gesellschaft werden nur durch die Ausgabe neuer Aktien entschädigt.

Die Entscheidung über eine Verschmelzung oder Spaltung wird immer von den außerordentlichen Hauptversammlungen aller an der Operation beteiligten Unternehmen getroffen. Belgien benötigt eine Mehrheit von 75% der Stimmen bei mindestens 50% Anwesenheit. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die gegen die Verschmelzung stimmen, was bis zu 25 % der Aktionäre sein können, verpflichtet sind, diese zu vollziehen.

Dies ist zumindest der Ausgangspunkt und könnte erklären, warum Fusionen zwischen unabhängigen Unternehmen nicht so beliebt sind. Der große Vorteil eines solchen festen und stark regulierten Betriebs ist, dass per Definition alle Aktionäre innerhalb jeder Gesellschaft gleich behandelt werden. Es ist ein Verfahren, das sehr wenig Raum für eine ungleiche Behandlung von Aktionären lässt und somit ein sehr demokratischer Vorgang, natürlich, wenn die Mehrheit entschieden hat.

Darüber hinaus sind Fusionen und/oder Spaltungen relativ komplexe Vorgänge. Sie sollten damit rechnen, dass eine Standardfusion mindestens sechs Wochen dauert, in Belgien sind drei Monate ein eher realistischer Zeitraum. Die Komplexität liegt in der rechtlichen Anleitung, die erforderlich ist, um die von Europa auferlegten detaillierten Regeln sorgfältig zu befolgen.

Typischerweise wird bei einer Verschmelzung, bei der Sie Unternehmen zusammenführen, oder bei einer Spaltung, bei der Sie Unternehmen trennen, das erworbene Unternehmen aufgelöst. Unter Auflösung verstehen wir, dass die Gesellschaft aufhört, als juristische Person zu existieren. Normalerweise findet nach einer Auflösung immer eine Liquidation statt, bei der die

verbleibenden Vermögenswerte (durch einen Konkursverwalter) veräußert werden, um die Schulden zu begleichen. Alles, was übrig bleibt, geht an die Aktionäre. Das ist nicht das, was hier geschieht. Die erworbene Gesellschaft wird aufgelöst, aber es findet keine Liquidation statt. Die noch im Unternehmen vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als Ganzes, in dem Zustand, in dem sie sich befinden, auf eine oder mehrere andere Gesellschaften übertragen.

Diese Übertragung erfolgt durch Universaltitel. Infolgedessen werden alle Aktiva und Passiva des erworbenen Unternehmens auf die übernehmenden oder neu gegründeten Unternehmen übertragen, ohne dass die nach dem Gewohnheitsrecht erforderlichen Formalitäten erfüllt werden müssen. Dies bedeutet u. a., dass die Zustimmung der Gläubiger der zu übernehmenden Gesellschaft nicht erforderlich ist. Sie müssen die Verschmelzung über sich ergehen lassen und durch die bloße Tatsache der Veröffentlichung der Verschmelzung akzeptieren, dass sie fortan Gläubiger einer anderen Gesellschaft sein werden. Es besteht also eine vollständige Kontinuität zwischen dem zu übernehmenden Unternehmen und dem übernehmenden Unternehmen. Die Aktionäre der zu übernehmenden Gesellschaft werden automatisch Aktionäre

der übernehmenden Gesellschaft.

Ist die Fusion erst einmal beschlossen, ist es nicht einfach, sie wieder rückgängig zu machen. Normalerweise können Beschlüsse der Hauptversammlung aus einer Reihe von Gründen der Nichtigkeit angefochten werden. Diese sind im Rahmen von Fusionen und Spaltungen begrenzt. Das Gesetz begrenzt die Möglichkeiten, eine Verschmelzung rückgängig zu machen, weil dies in der Praxis einfach zu schwierig ist. Eine einmal durchgeführte Fusion kann selten wieder rückgängig gemacht werden. Die WVV sieht andere Rechtsbehelfe als die Nichtigkeit vor.

Hoofdwebsite Contact
make appointment upload






      GDPR proof area
      Laden Sie Ihre Dokumente hoch





      ziehen sie ihre rechnungen hierher oder wählen sie datei


      ziehen sie ihre rechnungen hierher oder wählen sie datei











        Benelux (€... )EU (€... )International (Preis auf Anfrage)

        Mit dem Absenden des Antrags stimmen Sie ausdrücklich unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu und bestätigen, dass Sie unsere Datenschutzerklärung sorgfältig gelesen haben. Das Absenden dieses Antrags gilt als Auftragsbestätigung.
        error: Helaas, deze content is beschermd!