Sorgfaltspflicht
Es besteht gegenseitiges Interesse und es wurden bereits Vorabsprachen getroffen. Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Der Käufer hat den Ehrgeiz, Aktien zu kaufen, und nach dem Gewohnheitsrecht ist der Verkauf/Kauf gültig, wenn es eine Übereinstimmung zwischen dem Preis und dem Objekt gibt. Es sind die Aktien, die Gegenstand des Verkaufs sind, und nicht das zugrunde liegende Unternehmen selbst. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass mit dem zugrundeliegenden Unternehmen etwas nicht in Ordnung ist, kann sich der Käufer nach ständiger Rechtsprechung nicht auf die sichtbaren und verborgenen Mängel des Common Law gegenüber dem zugrundeliegenden Unternehmen berufen. Um sich abzusichern, wird der Käufer einen ausdrücklichen vertraglichen Schutz aushandeln müssen. Um diesen ausdrücklichen vertraglichen Schutz auszuhandeln, muss der Käufer zunächst die tatsächliche Beschaffenheit des Unternehmens sorgfältig analysieren.
Zunächst wird es möglich sein, sich anhand öffentlich zugänglicher Informationen einen ersten Eindruck von der internen Küche des Targets zu verschaffen. Sie können zum Beispiel einen Blick auf die Anhänge im belgischen Staatsanzeiger, den Jahresabschluss und den CBE werfen.
Außerdem können Sie recherchieren, welche Immobilien im Besitz der Gesellschaft sind, indem Sie Hypothekenbüros anschreiben. Seit einigen Jahren ist es auch möglich, das Pfandregister einzusehen, um festzustellen, ob auf den Aktien, die Sie kaufen wollen, Pfandrechte bestehen und ob auf den Bankkonten der Gesellschaft Pfandrechte vorhanden sind. Heutzutage gibt es auch online eine Fülle von Informationen. Es ist immer interessant, das Ziel zuerst durch Pressemitteilungen oder soziale Medien zu screenen.
Aber die kaufmännische Seele, das Innenleben, die Chancen und die Zukunftspläne des Unternehmens werden Sie nicht durch öffentliche Informationen erfahren. Deshalb will der Käufer durch eine Due Diligence (wörtlich übersetzt: “angemessene Vorsicht”) im Detail wissen, was das Unternehmen tatsächlich beinhaltet, damit er nicht die Katze im Sack kauft. Dabei handelt es sich um eine umfangreiche rechtliche, finanzielle, buchhalterische, steuerliche und operative Untersuchung, bei der man sozusagen ein Röntgenbild des Zielunternehmens anfertigt, um dessen Stärken und Schwächen zu identifizieren. Dies geschieht in der Regel anhand einer Due-DiligenceCheckliste, bei der der Käufer eine Aufstellung der Punkte erstellt, zu denen er Informationen vom Verkäufer erhalten
möchte. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden dann in einem Datenraum, einer Art “Raum der Daten”, gespeichert. Anschließend wird ein Q&A-Prozess eingeleitet, in dem der Käufer (zusammen mit seinen Beratern) dem Verkäufer spezifische Fragen zu den im Datenraum zur Verfügung gestellten Informationen stellen kann. Die Berater des Käufers erstellen auf der Grundlage dieser Informationen einen Due-Diligence-Bericht, nach dem der Käufer entscheidet, ob er kaufen möchte oder nicht.
Manchmal kommt es vor, dass der Verkäufer beschließt, zuerst eine Due Diligence durchzuführen und Sie dann eine sogenannte Vendor Due Diligence bekommen. Als Inhaber des Unternehmens geht man auf die Suche nach möglichen Schwachstellen, um diese frühzeitig zu beheben. Diese Art der Due Diligence wird häufig in der Phase vor der Akquisition eingesetzt. Gerade bei großen Betrieben lohnt es sich, im Vorfeld zu untersuchen, wie die Situation des Unternehmens optimiert werden kann. Um die Dinge zu beschleunigen, kann ein solcher Vendor-Due-Diligence-Bericht dem Käufer sofort zur Verfügung gestellt werden. Als Käufer sollten Sie sich jedoch darüber im Klaren sein, dass ein solcher Bericht oft voreingenommen sein wird. Schließlich wird ein Verkäufer versuchen, sein eigenes
Unternehmen so vorteilhaft wie möglich zu präsentieren. Unser Rat: Verlangen Sie immer eine Bestätigungs-Due-Diligence, bei der Sie als Käufer Zugang zum Datenraum erhalten.