Abschluss (oder Fertigstellung)
Wir können zwei sehr wichtige Momente bei einem Akquisitionsgeschäft unterscheiden. Erstens, der Moment der Unterzeichnung, wenn die Parteien den Kaufvertrag (SPA) unterzeichnen. Oft wird die Unterzeichnung mit der Aufnahme von aufschiebenden Bedingungen und PreClosing-Verpflichtungen einhergehen. Das Closing ist der Eigentumsübergang und die Zahlung des Kaufpreises nach Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen und Pre-ClosingVerpflichtungen. Dieser Eigentumsübergang wird in einem Abschlussvertrag formalisiert.
Beim Share Deal sind die Formalitäten für den Eigentumsübergang einfach, nämlich: Zahlung des Kaufpreises und Übertragung der Aktien. Die Übertragung von Aktien wird durch einen Eintrag im Aktienregister nachgewiesen. Hier wird der Name des Aktionärs in den Namen des Käufers geändert. Damit ist das Schließen abgeschlossen.
Beim Asset Deal sind die Formalitäten ähnlich wie beim Share Deal, nämlich: die Zahlung des Kaufpreises, aber auch die konforme Übergabe der verkauften Ware gemäß Artikel 1604 des Zivilgesetzbuches. In diesem Fall hat der Verkäufer eine
Übergabepflicht, indem er z.B. die Schlüssel zum verkauften Objekt aushändigt. Es muss immer sichergestellt sein, dass bei einem Asset Deal die Übertragung auch tatsächlich stattfindet.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses ist es üblich, dass die Parteien ein Abschlussmemorandum unterzeichnen. Dies ist ein Dokument, in dem die Parteien eine Reihe von Dingen bestätigen, wie z. B.: dass die aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind, die erforderlichen Genehmigungen über die Transaktion erteilt wurden, die Anteile/Vermögenswerte geliefert wurden, der Kaufpreis bezahlt wurde, zum Zeitpunkt des Abschlusses die Zusicherungen und Garantien noch gültig sind, die Parteien alle ihre vertraglichen Verpflichtungen bis zum Abschlussdatum erfüllt haben, usw,