Asset deal

Asset deal

Ein Unternehmen kann auf verschiedene Arten übertragen werden. Die wichtigste Entscheidung, die getroffen werden muss, ist die, ob das Unternehmen durch einen Share Deal oder durch die Übertragung aller oder eines Teils der Vermögenswerte (ein Asset Deal) verkauft werden soll. Hier geht es um den Asset Deal, also die Übertragung ausgewählter Vermögenswerte und/ oder Verbindlichkeiten, bei der das verkaufende Unternehmen eine Gegenleistung erhält. Es wird auch als Übertragung eines Unternehmens bezeichnet, d. h. die Gesamtheit der Ressourcen, die zur Führung eines Unternehmens und zur Gewinnung und Bindung von Kunden eingesetzt werden.

Ein sogenannter Asset Deal hat den Vorteil, dass Sie nicht das gesamte Unternehmen übernehmen/verkaufen müssen, sondern nur die Bestandteile, die Sie übernehmen/verkaufen wollen. Mit anderen Worten: Als Partei können Sie sich die Rosinen herauspicken, indem Sie nur die Vermögenswerte kaufen, an denen Sie interessiert sind. Der Nachteil eines Asset Deals ist, dass er in der Praxis weniger offensichtlich ist.

Gegenstand der Übertragung sind alle isolierten Vermögenswerte, von denen jeder seinen eigenen Regeln

bezüglich Verkauf/Kauf oder Einbringung und Anfechtbarkeit gegenüber Dritten folgt. Denken Sie nur an die Übertragung einer Immobilie, die die Einschaltung eines Notars erfordert. Oder wenn Verträge übertragen werden, muss dies grundsätzlich mit der Zustimmung des Vertragspartners geschehen. Eine sorgfältige Identifizierung des Verkaufsgegenstandes ist daher unerlässlich.

Darüber hinaus gelten die Regeln zu Betrug, Irrtum und Gewalt aus dem Schuldrecht. Letztere sind zwingend und können von den Parteien nicht im Voraus in einem Vertrag wegverhandelt werden. Nicht unwichtig ist hier der Artikel 32bis des Tarifvertragsgesetzes (CAO), der besagt, dass mit der Übernahme eines Unternehmens automatisch auch alle Arbeitsverträge übernommen werden.

Mit anderen Worten: Das mit dem zu übertragenden Betrieb verbundene Personal wird sozusagen automatisch in die Transaktion einbezogen. Darüber hinaus müssen auch die individuellen Beschäftigungsbedingungen grundsätzlich erhalten bleiben. Eine relativ unerwartete, aber nicht unwichtige Verpflichtung im Falle einer Übernahme.

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