Rechtlicher Rahmen für die Finanzierung von KMBs
Das Gesetz vom 21. Dezember 2013 über verschiedene Bestimmungen zur Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (im Folgenden: KMB-Finanzierungsgesetz) sieht einen eigenen Rechtsrahmen für die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen vor. Dieser besondere Rechtsrahmen wurde geschaffen, um die Kreditvergabe an die KMB zu fördern und ein besseres Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten des Kreditgebers und des KMB-Kreditnehmers herzustellen. Dieses Gesetz sieht eine Reihe von Verpflichtungen und Einschränkungen für den Kreditgeber vor. Im Folgenden werden die wichtigsten Elemente erörtert, wie sie nach dem Änderungsgesetz vom 21. Dezember 2017 in Kraft sind.
Die Sorgfaltspflicht In Artikel 4 dieses Gesetzes geht es eigentlich nur um den allgemeinen Grundsatz der Erfüllung von Verträgen in gutem Vertrauen. Insbesondere wird klargestellt, dass alle Informationen, die von einer der Parteien eines Darlehens an ein KMU bereitgestellt werden, korrekt, klar und nicht irreführend sein müssen. Informationspflicht Zunächst müssen der Kreditgeber und gegebenenfalls der Kreditvermittler von dem KMB (das die Finanzierung beantragt) und dem persönlichen Bürgen (falls zutreffend) alle Informationen einholen, die sie für notwendig erachten, um die Durchführbarkeit und die finanzielle Situation des Kreditnehmers sowie die Möglichkeit der Rückzahlung und die bestehenden finanziellen Verpflichtungen zu beurteilen. Der Kreditgeber und gegebenenfalls der Kreditvermittler müssen diese Informationen nutzen, um aus ihrem Angebot die für den Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am besten geeignete Form des Kreditvertrags auszuwählen. Wird dies nicht beachtet, kann das Gericht die kostenlose Umwandlung in einen angemessenen
Kredit anordnen. Der Kreditgeber und gegebenenfalls der Kreditvermittler müssen dem Kreditnehmer zum Zeitpunkt der Beantragung des Kredits schriftlich erläutern, welche Kreditformen für das Unternehmen in Betracht kommen. Ein Exemplar des Kreditvertragsentwurfs wird dem Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Kreditangebots ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt. Gegebenenfalls muss auch der persönliche Bürge die Möglichkeit haben, kostenlos eine Kopie zu erhalten.
Kreditverweigerung Die Verweigerung eines Kredits muss vom Kreditgeber und gegebenenfalls vom Kreditvermittler in transparenter Weise gegenüber dem Kreditnehmer ausgesprochen werden. Die wichtigsten Elemente, auf die sich die Verweigerung stützt oder die die Risikobewertung beeinflusst haben, müssen dem Kreditnehmer in verständlicher Form mitgeteilt werden. Es wird bestätigt, dass der Zweck dieses Artikels darin besteht, eine transparente und eindeutige Kommunikation zu verlangen, dass er jedoch dem Kreditnehmer-KMB kein Recht auf einen Kredit einräumt. Die Kreditgeber behalten ihre Vertragsfreiheit. Der Willkür wird jedoch durch die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Mitteilung der Gründe entgegengewirkt.
Sicherheiten und Garantien Dieses Kapitel wurde durch das Änderungsgesetz vom 21.12.2017 in das KMBFinanzierungsgesetz eingefügt, nachdem sich aus der Evaluierung der ersten Jahre des KMU-Finanzierungsgesetzes die Notwendigkeit dafür ergeben hatte. Auch hier wird die Notwendigkeit der Transparenz der Informationen durch den Kreditgeber und gegebenenfalls den Kreditvermittler hervorgehoben. Wird die Gewährung eines Kredits von der Stellung einer Sicherheit oder Bürgschaft abhängig gemacht, so müssen sie den Kreditnehmer in verständlicher Form über die wichtigsten Merkmaledieser Sicherheit oder Bürgschaft sowie über ihre Auswirkungen auf den Kreditantrag informieren. Die Vertragsfreiheit des Kreditgebers bleibt unberührt. Die vollständige Freigabe der Sicherheit oder der Bürgschaft kann vom Kreditnehmer oder vom Bürgen verlangt werden, wenn der Kredit ganz oder teilweise zurückgezahlt worden ist. Im Falle einer solchen Ablehnung müssen der Kreditgeber und gegebenenfalls der Kreditvermittler den Kreditnehmer oder den Dritten schriftlich in transparenter und verständlicher Weise über die wesentlichen Elemente, die der Verweigerung zugrunde liegen, oder über die wesentlichen Elemente, die die Risikobewertung beeinflusst haben, informieren. Darüber hinaus müssen der Kreditgeber und gegebenenfalls der Kreditvermittler den Kreditnehmer zum Zeitpunkt der Beantragung des Kredits schriftlich über die Möglichkeiten zur Erlangung staatlicher Garantien gemäß den im Verhaltenskodex festgelegten Modalitäten informieren.
Verhaltenskodex Das Gesetz sieht vor, dass die repräsentativen Branchenverbände der Selbstständigen, der KMB und des Kreditwesens untereinander einen Verhaltenskodex ausarbeiten. Am 28. Februar 2018 unterzeichneten Unizo, UCM, NSZ und Febelfin einen neuen Verhaltenskodex, der an die durch das Änderungsgesetz vom 21. Dezember 2017 eingeführten Änderungen angepasst wurde. Dieser Verhaltenskodex enthält vor allem die weitere, praktische Ausgestaltung der Bestimmungen des KMU-Finanzierungsgesetzes. Unter anderem wird die Art und Weise, wie die Informationspflicht umgesetzt wird, näher erläutert.
Vorzeitige Rückzahlung und Wiederanlagegebühr Der Kreditnehmer hat jederzeit das Recht, den fälligen Kapitalsaldo ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Abgesehen von der Wiederanlagegebühr darf die Ausübung dieses Rechts nicht von zusätzlichen Bedingungen abhängig gemacht werden. Die Wiederanlagegebühr kann sich bei Krediten bis zu einem Wert von zwei Millionen Euro auf maximal sechs Monatszinsen belaufen, die auf den zurückgezahlten Betrag und zu dem im Vertrag festgelegten Satz berechnet werden. Bei Krediten, die zwei Millionen übersteigen, haben Kreditnehmer und Kreditgeber eine größere vertragliche Vereinbarungsfreiheit, wobei der Betrag den Betrag gemäß den im Verhaltenskodex festgelegten Berechnungsmethoden nicht überschreiten darf. Die vorgenannten Beschränkungen gelten nur für Kredite, die nicht unter die Beschränkung von Artikel 1907bis BW (Zinsdarlehen) fallen. Damit ist bereits eine Begrenzung der Zinsen auf sechs
Monate vorgesehen. Die Bestimmungen, die dennoch zusätzliche Gebühren vorsehen, sind nichtig.
Unzulässige Bedingungen Das Änderungsgesetz vom 21. Dezember 2017 hat auch eine Liste von Bedingungen in Kreditverträgen zwischen Kreditgebern und kreditnehmenden KMB eingeführt, die in jedem Fall unzulässig sind. Diese rechtswidrigen Klauseln sind verboten, und wenn sie im Kreditvertrag enthalten sind, gelten sie als nichtig. Kann der Vertrag ohne eine solche nichtige Klausel fortbestehen, so bleibt der Kreditvertrag ansonsten für die Parteien verbindlich. Solche Bedingungen sind solche, die:
-eine unwiderrufliche Verpflichtung des Kreditnehmers vorsehen, während die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditgebers an eine Bedingung geknüpft ist, deren Erfüllung ausschließlich von seinem Willen abhängt;
-dem Kreditgeber die Möglichkeit geben, den Vertrag auf unbestimmte Zeit einseitig zu kündigen (außer im Falle der Nichterfüllung durch den Kreditnehmer), ohne dass der Kreditnehmer eine angemessene Entschädigung erhält, außer im Falle höherer Gewalt.
-dem Kreditgeber die Möglichkeit geben, den Vertrag auf unbestimmte Zeit zu kündigen (außer im Falle eines Ausfalls des Kreditnehmers), ohne dass der Kreditnehmer eine angemessene Kündigungsfrist einhalten muss, außer im Falle höherer Gewalt.
-dem Kreditgeber die Möglichkeit geben, die angewandten Zinsen, Gebühren, Provisionen oder sonstigen Entgelte einseitig (zum Nachteil des Kreditnehmers) zu ändern, und zwar unabhängig von objektiven, ausdrücklich im Vertrag festgelegten Kriterien und mit einer angemessenen Kündigungsfrist. Evaluierung Im Prinzip sollten das Gesetz und der Verhaltenskodex alle zwei Jahre evaluiert werden. Seit dem Inkrafttreten des Mittelstandsfinanzierungsgesetzes, das zum Änderungsgesetz vom 21. Dezember 2017 führte, ist bisher nur eine Evaluierung bekannt. Wir bezweifeln, dass dieses Gesetz in der Lage ist, das angestrebte Hauptziel zu erreichen, nämlich den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Daraus lässt sich ableiten, dass das Gesetz vor allem für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer sorgt. Dabei muss der Kreditgeber mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, indem er hinreichend transparente Informationen bereitstellt und von der Einführung unzulässiger Klauseln absieht. Ein leichterer und billigerer Zugang zu Finanzmitteln scheint uns keine logische Folge davon zu sein, da der Gläubiger eine größere Arbeitsbelastung hat, um die eingeführten Verpflichtungen zu erfüllen und nachzuweisen, dass er sie erfüllt hat. Eine neue Bewertung, die auch Zahlen über den Zugang zu Finanzmitteln enthält, könnte sich als äußerst interessant und nützlich erweisen, um diese Frage zu beurteilen.
Für weitere Fragen und Informationen zu diesem Gesetz stehen wir Ihnen jederzeit per EMail: [email protected] oder per Telefon: 03/216.70.70 zur Verfügung.