Das Verfahren ist dem bei Fusionen sehr ähnlich. Die Verwaltungsorgane aller an der Spaltung beteiligten Gesellschaften erstellen einen Spaltungsvorschlag durch öffentliche Urkunde oder durch private Urkunde, in dem die in Artikel 12:59 Absatz 2 oder 12:75 Absatz 2 WVV genannten Angaben enthalten sind. Diese Details umfassen:
die Identität der beteiligten Unternehmen
das Umtauschverhältnis und die Art und Weise, in der die Anteile an den übernehmenden Gesellschaften ausgegeben werden;
die genaue Beschreibung und Aufteilung der auf jede übernehmende Gesellschaft zu übertragenden Teile des Aktiv- und Passivvermögens.
Dieser Antrag muss von jeder an der Spaltung beteiligten Gesellschaft spätestens sechs Wochen vor dem Spaltungsbeschluss bei der Geschäftsstelle des Gesellschaftsgerichts eingereicht werden. Er wird wiederum in den Anhängen des belgischen Amtsblatts veröffentlicht, entweder in Auszügen oder über eine Ankündigung des Gegenstands des Vorschlags und einen Hyperlink zur Website des Unternehmens.