Share deal

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Eine zweite Möglichkeit, ein Unternehmen zu übertragen, ist ein Share Deal. Wie bei einem Asset Deal handelt es sich hierbei nicht um die Übertragung von bestimmten Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, sondern um die Übertragung der Anteile an einer Gesellschaft, in der das Geschäft betrieben wird. Infolgedessen gelten die Regeln bezüglich des Kaufs/Verkaufs oder der Einbringung und der Haftung Dritter für diese Aktien und nicht für das zugrunde liegende Unternehmen. Da es sich bei Aktien um einen Vermögenswert, d.h. um eine immaterielle bewegliche Sache handelt, gelten für den Verkauf von Aktien einfach die Regeln des Zivilrechts.

Der große Vorteil eines Share Deals liegt darin, dass das Unternehmen im Verhältnis zu Dritten gleich bleibt. Mit dem Kauf der Aktien kaufen Sie tatsächlich das Unternehmen in seiner Kontinuität. Es ändert sich nur die Identität der Aktionäre. Die Verkäufer sind in diesem Fall nicht das Unternehmen, sondern die Aktionäre des Unternehmens. Das macht einen Share Deal praktisch und administrativ einfacher als einen Asset Deal. Die Tatsache, dass der Käufer bei einem Share Deal rechtlich nur die Aktien erwirbt, hat den Nachteil, dass sich die Verpflichtung des Verkäufers zur Freistellung von versteckten Mängeln (§ 1641 BGB) nur auf die Aktien selbst bezieht und nicht auf versteckte Mängel des zugrunde liegenden Unternehmens. Indirekt

kaufen Sie durch den Kauf von Aktien eigentlich das gesamte zugrundeliegende Unternehmen mit der Folge, dass Sie indirekt am gesamten Geschäft des Unternehmens beteiligt sind. Wenn z.B. in dem Unternehmen, das Sie durch einen Share Deal erworben haben, ein Steuerbetrug vorliegt, dann erben Sie als Eigentümer des Unternehmens den Steuerbetrug.

Es ist daher wichtig, als Käufer die nötige Vorsicht walten zu lassen und sich so weit wie möglich gegen mögliche Risiken abzusichern, die in dem zugrunde liegenden Unternehmen auftreten könnten. Dies erklärt, wie wichtig ein sorgfältig ausgearbeiteter Vertrag ist. Die angelsächsische Praxis, in der erhebliche Erfahrungen in Bezug auf die Absicherung gegen alle Arten von Mängeln, die später auftreten können, gesammelt wurden, ist besonders gut für die europäische Praxis geeignet. Hier ist ein M&A-Spezialist unverzichtbar.

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