Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, wird von unserer Kanzlei eine Vorladung verfasst. Nach Ihrer Zustimmung wird diese an unseren Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Dann stellt der Gerichtsvollzieher Ihrem Schuldner die Vorladung zu.
Wir werden die Sache genau verfolgen und Sie vor dem zuständigen Gericht unterstützen. Nach Erhalt des Urteils unterstützen wir Sie auch weiterhin in einem möglichen Vollstreckungsverfahren.
Während des gesamten Gerichtsverfahrens werden wir alles tun, um sicherzustellen, dass Ihre ausstehenden Schulden bezahlt werden.