veröffentlichung der fusionsent scheidung

Veröffentlichung der Fusionsentscheidung

Die beteiligten Unternehmen müssen ihre jeweiligen Urkunden bei der Geschäftsstelle des Industriegerichts einreichen. Die Urkunden werden gleichzeitig innerhalb von zehn Tagen nach der Einreichung der letzten Urkunde veröffentlicht.

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