Schlagwort: Regeln für das Rauchverbot

Am 15. Mai 2022 wurde das Gesetz zur Änderung des Bahnpolizeigesetzes vom 27. April 2018 veröffentlicht, um Bahnsteige vollständig rauchfrei zu machen. Dieses Gesetz macht Bahnhöfe, einschließlich der Bahnsteige, ab Januar 2023 zu rauchfreien Zonen.

Aufgrund dieser Änderung möchten wir Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die Orte geben, an denen das Rauchen verboten ist.

  • Geschlossene Bereiche, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind

Erstens ist es verboten, in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen zu rauchen. Im Gesetz sind die folgenden Orte nicht abschließend aufgeführt:

  • Öffentliche Plätze;
  • Bahnhöfe[1];
  • Flughäfen;
  • Gewerbliche Einrichtungen;
  • Orte, an denen Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden, einschließlich Speisen und Getränke;
  • Krankenhäuser und Altenheime;
  • Schulen;
  • Bühnenhäuser;
  • Orte, an denen Sport getrieben wird;

Ein deutliches Rauchverbotsschild muss am Eingang und innerhalb jedes Ortes angebracht werden.

Der Betreiber eines geschlossenen öffentlich zugänglichen Ortes hat die Möglichkeit, einen Raucherraum einzurichten. Dabei müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden:

  • Der Raucherraum darf kein Durchgangsraum sein;
  • Der Raucherraum muss so eingerichtet sein, dass die Belästigung durch den Rauch für Nichtraucher so gering wie möglich ist;
  • Der Raucherraum muss deutlich als solcher gekennzeichnet sein, damit er erkannt und gefunden werden kann;
  • Die Fläche des Raucherraums muss weniger als 1/4 der Gesamtfläche betragen;
  • Der Raucherraum muss mit einer Absaug- oder Lüftungsanlage ausgestattet sein.

Im Falle der Nichteinhaltung des Rauchverbots können sowohl der Betreiber des öffentlichen Raums als auch der Raucher selbst bestraft werden. Beides kann mit einer Geldstrafe von 26,00 € bis 1.000,00 € und/oder mit einer Freiheitsstrafe von 8 Tagen bis 3 Monaten geahndet werden. Darüber hinaus kann der Inhaber mit einer Zwangsschließung von bis zu 6 Monaten belegt werden.

  • Der Arbeitsplatz

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf rauchfreie Arbeitsplätze und Sozialeinrichtungen (Sanitäranlagen, Mensa usw.). Der Arbeitgeber muss die hierfür erforderlichen Maßnahmen ergreifen und die Einhaltung der Vorschriften sowohl durch die Arbeitnehmer als auch durch Dritte sicherstellen. Andernfalls macht er sich strafbar (nach dem Sozialstrafgesetzbuch). Die Beamten der Sozialinspektion sind für die Kontrolle dieser Verpflichtungen des Arbeitgebers zuständig.

Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, nach vorheriger Beratung durch den Ausschuss für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz einen Raucherraum am Arbeitsplatz einzurichten.

  • Fahrzeuge

Es ist verboten, in einem Fahrzeug zu rauchen, sobald ein Minderjähriger (<18 Jahre alt) anwesend ist. Das Verbot gilt auch, wenn die Fenster oder das Dach geöffnet sind. Nur in einem Cabrio, bei dem das Dach vollständig entfernt ist, ist das Rauchen erlaubt.

Außerdem gilt in allen Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs ein dauerhaftes Rauchverbot, auch wenn sie außer Betrieb sind.

Die Regeln für das Rauchverbot sind im Gesetz vom 22. Dezember 2009 enthalten, das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Das berühmte Rauchverbot gilt also schon seit mehr als 10 Jahren!

[1] Ab Januar 2023 auch die Plattformen.

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