Geschwister haben das Recht, gemeinsam aufzuwachsen
09 Dezember 2022
Seit dem 19. Juni 2021 enthält das (alte) Bürgerliche Gesetzbuch ein neues Kapitel über "Brüder und Schwestern". Das Kapitel wurde in Buch I "Personen", Titel IX "Elterliche Gewalt und Pflegekinderwesen" eingefügt und enthält drei neue Rechtsvorschriften.
Das neue Kapitel gilt für Maßnahmen im Rahmen der elterlichen Sorge, der Pflegefamilien und der Unterbringung eines minderjährigen Kindes ohne Sorgerecht im Rahmen der Jugendhilfe und des Jugendschutzes.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen räumen minderjährigen Geschwistern zwei ausdrückliche Rechte ein:
- das Recht, nicht voneinander getrennt zu werden und somit gemeinsam in einer Familie aufzuwachsen. Das mag auf den ersten Blick einleuchtend erscheinen, aber in der Praxis sieht es nach einer Trennung von den Eltern oder einer Unterbringung in der Jugendhilfe oft anders aus;
- das Recht, in jedem Alter persönlichen Kontakt miteinander zu haben. Dieses Umgangsrecht bestand bereits für Großeltern und jede andere Person, die nachweislich eine besondere Bindung zu einem Kind hat.